Allgemeine Geschäftsbedingungen Nolte | Kommunikation
(B. Nolte & M. Röbke GbR)
1. Für die vereinbarten Arbeiten ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber entscheidend.
Bei Beauftragung werden 50 % Angebotssumme zur Zahlung fällig, sofern keine indivuduelle Vereinbarung getroffen wurde.
2. Es gilt der vereinbarte Festpreis zuzüglich Mehrwertsteuer nach dem zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Satz. Die Vergütung zusätzlicher, über den ursprünglichen Auftrag hinausgehender Leistungen wird nach dem agenturüblichen Aufwand berechnet und bleibt von der Festpreisvereinbarung unberührt. Die Abwicklung von Werbemittelaufträgen erfolgt zu den Konditionen der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Tarife der Werbeträger. Rabattausgleich gilt als vereinbart. Nebenkosten für Erstellung von Drucken, Druckunterlagen und zusätzlichen Entwürfen sind – soweit es nicht anders vereinbart wurde – gesondert zu vergüten.
Entspricht eine von uns erstellte Leistung den Anforderungen gemäß §12 Abs. 2 Nr.7c UStG, so sind wir berechtigt den verminderten Steuersatz von derzeit 7% anzuwenden. Gleichzeitig räumen wir dem Auftraggeber die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an von uns erstellten Leistungen ein.
Für durch den Auftraggeber zu verantwortende Arbeiten des Auftragnehmers an Sonn- und Feiertagen wird ein Aufschlag von 100 % auf den zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe gültigen Stundensatz von Nolte Kommunikation erhoben.
Als Vergleich gilt der Tarifvertrag für Designleistungen der Allianz deutscher Designer AGD, Steinstraße 3, 38100 Braunschweig. Dieser Tarifvertrag kann auf Wunsch vom Auftraggeber jederzeit beim Auftragnehmer eingesehen werden.
3. Bei Druckaufträgen gilt eine Mehr- oder Minderlieferung von 5 % der beauftragten Auflage als vereinbart und muss entsprechend vergütet werden.
4. Alle vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellten Arbeiten sind Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kann alle Arbeiten in der vereinbarten Art und Weise und dem vereinbarten Umfang nutzen. Nutzt der Auftraggeber die Arbeiten über den vereinbarten Umfang hinaus oder in einer anderen als der vereinbarten Art, so ist er dem Auftragnehmer zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet. Der Auftragnehmer kann neben Schadenersatz auch die übliche Vergütung für die über die Vereinbarung hinausgehende Nutzung verlangen.
5. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
6. Die Versendung aller Arbeiten erfolgt auf alleiniges Risiko des Auftraggebers.
7. Sämtliche Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind auf die Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages beschränkt, mit Ausnahme der Nebenkosten, die durch die Inanspruchnahme Dritter entstanden sind. Statt Minderung, Wandlung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung gilt Nachbesserung als vereinbart.
8. Gibt der Auftragnehmer nach seinem Ermessen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber Aufträge an Dritte weiter, so haftet er nur bei grob fahrlässig unsorgfältiger Auswahl des Dritten. Im Übrigen sind alle Ansprüche ausgeschlossen (§ 278 Satz 2 BGB). Auf Wunsch tritt der Auftragnehmer sämtliche Ansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab.
9. Alle Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen fällig.
10. Wird diese Zahlungsfrist überschritten, so werden Jahreszinsen von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
11. Sollte ein Teil dieser Vereinbarungen ungültig sein, so werden alle übrigen Vereinbarungen davon nicht berührt.
12. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der durchgeführten Werbemaßnahmen. Es ist alleinige Aufgabe des Auftraggebers, die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Maßnahmen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Der Auftragnehmer ist dazu nicht verpflichtet.
13. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist je nach der Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Berlin Schöneberg bzw. das Landgericht Berlin.